Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei meinem Aufenthalt auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See beachten?


Darf ich im Fühlinger See schwimmen/baden?

Das Baden/Schwimmen ist laut Satzung nur in den gekennzeichneten Badestellen an den Seen 1 und 7 sowie am Strandbad „Blackfoot Beach“ gestattet.
Nähere Informationen zum "Blackfoot Beach" finden Sie unter www.blackfoot.de.

  

Darf ich am Fühlinger See grillen?

Grillen ist im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Es ist ein geeignetes Grillgerät mit einem Mindestabstand von 30 cm zum Boden zu verwenden. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes sind zu verhindern. Es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Stoffe verwendet werden. Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten.

 

 

Was kostet das Parken?

Das Parken auf den Parkplätzen ist grundsätzlich kostenlos. Auf den Parkplätzen P1, P2, P4, P5 und P8 wird während der Sommersaison vom 01.04 bis 30.09., an Feiertagen und an Wochenenden (freitags bis sonntags) zur Sicherstellung des geordneten Parkens, des geordneten Zu- und Abflusses des aufkommenden Verkehrs und der möglichen Zufahrt für Rettungsfahrzeuge eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro pro PKW und Tag erhoben.

 

Wo und wann kann ich eine Tauchkarte erwerben?

Sie haben die Möglichkeit die Tauchkarten ganz bequem online zu erwerben - hier geht es zum Shop!

  

Was kostet eine Tauchkarte?

Tageskarte: 6,40 €; 3,20 € ermäßigt

Jahreskarte: 76,70 €; 38,35 € ermäßigt

Wo beantrage ich eine Drehgenehmigung?

Drehgenehmigungen können unter fuehlingersee@stadt-koeln.de beantragt werden.

 

Was kostet eine Drehgenehmigung?

Grundsätzlich gilt für eine Drehgenehmigung am Fühlinger See ein Regelsatz von 50,00 €/Std. Durch erhöhten Aufwand von Personal oder Sondermaßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen.

  

Darf ich mit einem motorisierten SUP, Foil, Boot oder ähnlichem auf den Seen fahren?

Nein, die Nutzung von Wassersportgeräten mit Motor (auch Elektro oder Turbine) ist untersagt! 

 

Ist Stand-Up-Paddling (SUP) auf dem Fühlinger See erlaubt?

Die Seen 2 bis 6 dienen der Nutzung des Freizeitsports mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten wie beispielsweise Stand-Up Paddle, Surfbrett, Luftmatratze, Schlauchboot, Ruderboot, Kanu.

 

Kann ich mir vor Ort ein SUP ausleihen?

SUPs können im Naturfreibad “Blackfoot Beach” am Fühlinger See ausgeliehen werden.

Stallagsbergweg 1, 50769 Köln, Zugang über Parkplatz P3. Die Nutzungsbedingungen und Preise finden Sie unter www.blackfoot.de

 

Darf ich mit Modellbooten fahren?

Es ist nicht gestattet Modellboote mit Verbrennungs- oder Elektromotor zu benutzen. Die Regattabahn ist für sämtliche Modellboote gesperrt.

 

Darf ich am Fühlinger See zelten / übernachten?

Das Zelten und Nächtigen ist nicht gestattet. Auf Antrag kann das Sportamt der Stadt Köln eine Erlaubnis erteilen. Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an: fuehlingersee@stadt-koeln.de.

 

Darf ich mit meinem Wohnmobil / Wohnwagen / Bulli am Fühlinger See parken?
Das Parken ist erlaubt, dabei darf das Camping Equipment lediglich drinnen - also im Fahrzeug - genutzt werden. Der Aufbau von Tischen, Stühlen, Pavillons  etc. auf den Parkplätzen fällt nicht mehr unter das Parken und ist untersagt. 

 

Darf ich am Fühlinger See angeln?

Das Angeln und Fischen bedarf der Erlaubnis des Sportamtes der Stadt Köln und ist in den Seen 2, 3, 4, 5 und 6 gestattet.

 

Das Angeln und Fischen in der Regattastrecke und deren Zufahrten ist wochentags vor 8 Uhr und nach 20:30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen nur vor 9 Uhr und nach 19 Uhr gestattet. Im Rahmen von Veranstaltungen auf der Regattastrecke ist das Angeln und Fischen untersagt. Außerdem ist das Angeln und Fischen vom Boot nicht gestattet. 

 

 

Darf ich mit meinem Hund an den Fühlinger See?

Hunde dürfen in die als Naturfreibad, Badestellen oder Liegewiesen gekennzeichneten Bereiche nicht mitgebracht werden. In den übrigen Bereichen sind sie an der Leine zu führen.

 

Darf ich eine Feier am Fühlinger See veranstalten?

Die Durchführung von Veranstaltungen jeder Art bedarf der Erlaubnis des Sportamtes der Stadt Köln. Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an: fuehlingersee@stadt-koeln.de. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld und Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.

 

 

Darf ich eine Drohne am Fühlinger See fliegen lassen?

Drohnen, Flugmodelle und unbenannte Fluggeräte dürfen im Bereich der Sport- und Erholungsanlage nicht betrieben werden. Auf Antrag kann das Sportamt der Stadt Köln eine Erlaubnis erteilen. Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an: fuehlingersee@stadt-koeln.de

 

Was ist auf der Regattabahn erlaubt / nicht erlaubt?

Die Regattabahn dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Andere Sportarten, Baden sowie die Nutzung zu Freizeitzwecken sind nicht gestattet. Bitte weichen Sie für die sonstige Nutzung auf die in der Satzung dafür bestimmten Flächen aus. 

 

Die Nutzung der Sport - und Erholungsanlage wird durch eine Satzung der Stadt Köln geregelt. Diese können Sie hier einsehen.