Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei meinem Aufenthalt auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See beachten?


Darf ich im Fühlinger See schwimmen/baden?

Das Baden/Schwimmen ist laut Satzung nur im Bereich des Strandbades „Blackfoot Beach“ gestattet.
Nähere Informationen finden Sie unter www.blackfoot.de

  

Darf ich am Fühlinger See grillen?

Grillen ist im Rahmen der Bestimmungen des Landes- Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Es ist geeignetes Grillgerät zu verwenden und ein ausreichender Abstand zum Boden einzuhalten. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes sind zu verhindern. Es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Stoffe verwendet werden - Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten.

 

Was kostet das Parken?

Das Parken auf den Parkplätzen ist grundsätzlich kostenlos. Auf den Parkplätzen P1, P2, P4, P5 und P8 wird während der Sommersaison vom 01.04 bis 30.09., an Feiertagen und an Wochenenden (freitags bis sonntags) zur Sicherstellung des geordneten Parkens, des geordneten Zu- und Abflusses des aufkommenden Verkehrs und der möglichen Zufahrt für Rettungsfahrzeuge eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro pro PKW und Tag erhoben.

 

Wo und wann kann ich eine Tauchkarte erwerben?

Sie haben zwei Möglichkeiten - entweder ganz bequem und direkt hier online - oder bei der Tauchkarten-Verkaufsstelle im Naturfreibad - Blue Marlin Tauchbasis am Blackfoot Beach Fühlinger See, Stallagsbergweg 1, 50769 Köln. 

Der Kauf der Tauchkarten ist dort zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Bitte laden Sie im Vorfeld die erforderliche. Unterlagen zur Vorlage in der Tauchbasis herunter. Bitte beachten Sie, dass dort nur Barzahlung möglich ist. 

  

Was kostet eine Tauchkarte?

Tageskarte: 6,40 €; 3,20 € ermäßigt

Jahreskarte: 76,70 €; 38,35 ermäßigt

Wo beantrage ich eine Drehgenehmigung?

Drehgenehmigungen können unter fuehlingersee@stadt-koeln.de beantragt werden.

 

Was kostet eine Drehgenehmigung?

Grundsätzlich gilt für eine Drehgenehmigung am Fühlinger See ein Regelsatz von 50,00 €/Std. Durch erhöhten Aufwand von Personal oder Sondermaßnahmen können zusätzliche Kosten entstehen.

  

Darf ich mit einem motorisierten SUP, Foil, Boot oder ähnlichem auf den Seen fahren?

Nein, die Nutzung von Wassersportgeräten mit Motor (auch Elektro oder Turbine) ist untersagt! 

 

Ist Stand-Up-Paddling (SUP) auf dem Fühlinger See erlaubt?

SUP ist auf allen Wasserflächen des Fühlinger Sees, mit Ausnahme der Regattabahn, erlaubt.

 

Kann ich mir vor Ort ein SUP ausleihen?

SUPs können im Naturfreibad “Blackfoot Beach” am Fühlinger See ausgeliehen werden.

Stallagsbergweg 1, 50769 Köln, Zugang über Parkplatz P3. Die Nutzungsbedingungen und Preise finden Sie unter www.blackfoot.de

 

Darf ich mit Modellbooten fahren?

Es ist nicht gestattet Modellboote mit Verbrennungs- oder Elektromotor zu benutzen (davon ausgenommen sind Modellboote mit Elektromotor, die bauartbedingt nicht schneller als 5 km/h fahren können). Die Regattabahn ist für sämtliche Modellboote gesperrt.

 

Darf ich am Fühlinger See zelten / übernachten?

Das Zelten / Campen und Nächtigen ist laut Satzung nicht gestattet.

 

Darf ich mit meinem Wohnmobil / Wohnwagen / Bulli am Fühlinger See parken?
Das Parken ist erlaubt, dabei darf das Camping Equipment lediglich drinnen - also im Fahrzeug - genutzt werden. Der Aufbau von Tischen, Stühlen, Pavillons  etc. auf den Parkplätzen fällt nicht mehr unter das Parken und ist untersagt. 

 

Darf ich am Fühlinger See angeln?

Das Angeln und Fischen bedarf der Erlaubnis der Stadt Köln. Bis auf wenige Ausnahmen (zu schräge Böschung, besonders zu schützende Fauna- oder Florastellen, Schilfzonen) ist das Angeln und Fischen an allen Uferstrecken zugelassen. Auf den Seen 2, 3, 5, 6 und 7 ist das Angeln, ausschließlich für den Pächter / die Pächterin zugelassen. Das Angeln und Fischen in der Regattabahn und deren Zufahrten ist wochentags vor 08:00 Uhr und nach 20:30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen nur vor 09:00 Uhr und nach 19:00 Uhr gestattet. Im Rahmen von Veranstaltungen auf der Regattabahn ist das Angeln und Fischen untersagt. Außerdem ist das Angeln und Fischen vom Boot nicht gestattet.

 

Darf ich mit meinem Hund an den Fühlinger See?

Gerne dürfen Sie Ihren Hund auf der Sport- und Erholungsanlage mitbringen und angeleint führen. Bitte benutzen Sie Hundekotbeutel zum Entfernen des Kots. Es befinden sich an diversen Zugängen und auf dem Gelände Stationen, wo Sie Beutel entnehmen können wenn Sie selbst keine dabei haben.

Darf ich eine Feier am Fühlinger See veranstalten?

Feiern und Veranstaltungen jeder Art bedürfen einer Genehmigung der Stadt Köln. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld und Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.

 

Darf ich eine Drohne am Fühlinger See fliegen lassen?

Drohnen, sowie andere Flugkörper sind laut Satzung nicht gestattet. Sollten Sie Videoaufnahmen machen wollen bedarf dies einer Genehmigung der Stadt Köln. Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an: fuehlingersee@stadt-koeln.de

 

Was ist auf der Regattabahn erlaubt / nicht erlaubt?

Die Regattabahn dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Andere Sportarten, Baden sowie die Nutzung zu Freizeitzwecken sind nicht gestattet. Bitte weichen Sie für die sonstige Nutzung auf die in der Satzung dafür bestimmten Flächen aus. 

 

Die Nutzung der Sport - und Erholungsanlage wird durch eine Satzung der Stadt Köln geregelt. Diese können Sie hier einsehen.